Halter
Halter ist die Zuchtshow der Westernpferde. Dazu werden die Pferde am Showhalfter an der Hand vorgestellt. Es erfolgt eine Bewertung der Gänge in Schritt (Walk) und Trab (Jog).
Um das Exterieur und Gebäude der Pferde bewerten zu können, werden sie am Showhalfter aufgestellt.

Bei der AQHA/DQHA werden u.a. folgende Charakteristiken des Körperbaus positiv bewertet, da sie auch Rückschlüsse auf die Rittigkeit zulassen:

(Auszug aus "Quarter Horse Information" der DQHA)

Der Kopf des Quarter Horse sollte ein großes, freundliches Auge haben, kleine bewegliche Ohren und große Nüstern. Er sollte eine breite Stirn haben und ausgeprägte Ganaschen. Ein Hengst sollte einen betont maskulinen Kopf haben.

Der Hals sollte mittellang und schmal sein und genügend Ganaschenfreiheit haben., die für die Beweglichkeit des Kopfes notwendig ist. Ein Pferd mit einem gewölbten Hals und zu geringer Ganaschenfreiheit ist schwerfälliger in seiner Manövrierbarkeit, als ein Pferd mit einem schlanken Hals. Der Hals muß zum Körper des Pferdes passen und dazu in guter Proportion stehen.

Der Widerrist sollte ausgeprägt sein, da der Schwerpunkt des Pferdes in diesem Bereich liegt. Er bestimmt auch die Sattellage. Ebenso ist die Gurttiefe wichtig für ein großes Lungenvolumen.

Der Rücken sollte über den Flanken kurz und stark und die Unterlinie lang sein. In der Disziplin Westernpleasure z.B. benutzt das Pferd die Rücken-, Bauch- und Flankenmuskeln, um sich versammelt zu bewegen, darüberhinaus sind sie unbedingt erforderlich für einen gut ausgeführten Stop.

Die Hinterhand sollte ausgeprägt sein. Eine schrägabfallende Kruppe ist wünschenswert. Typisch für das Quarter Horse ist die starke Muskulatur der Hinterbeine, die es ermöglicht, auf kurzen Strecken besonders schnell zu sein.

Die Hufe und Beine sollten gerade und korrekt sein, das Röhrbein kurz und kräftig. Die Sprunggelenke sollten tief angesetzt sein, um es dem Pferd zu ermöglichen, einen korrekten Spin auszuführen.

Mit einem abschließenden Kontrollblick ins Maul versichert sich der Richter darüber, daß kein Über- oder Unterbiß besteht.