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Pferdekauf ist nicht nur Vertrauenssache.
Wer sich mit dem Gedanken trägt ein Pferd zu erwerben, der wird auch eine gewisse Vorstellung davon haben, wie sein neuer Freizeitpartner beschaffen sein sollte. Preis, Rasse, Alter, das Stockmaß sowie eventuell Farbe und Geschlecht können Entscheidungskriterien für oder gegen einen Kauf sein. Aber vor allem möchte sich kaum jemand ein krankes Pferd mit daraus entstehenden Tierarztkosten und reiterlichen Einschränkungen ans Bein hängen. Um ein derartiges Risiko möglichst gering zu halten, sollte man den Kauf unbedingt von einer Ankaufsuntersuchung abhängig machen. Das hat nichts mit Mißtrauen gegenüber dem Verkäufer zu tun, denn selbst wenn dieser ehrlichen Herzens davon überzeugt ist ein gesundes Pferd zu verkaufen können krankhafte Veränderungen vorliegen, die erst Monate oder Jahre später zu Problemen führen. Davon muß der Verkäufer bis jetzt noch nicht das geringste gemerkt haben.
Da eine "einfache " Ankaufsuntersuchung bereits mit 150-200 Euro zu Buche schägt und der Preis pro Röntgenbild und mit jeder weiteren Sonderuntersuchung steigt, kommt man schnell in Bereiche um die 400-500 Euro, was ja nicht gerade ein Pappenstiel ist. Ich bin nicht der Meinung, daß ich 500 Euro bezahlen muß damit ich weiß, daß jemand ein krankes Pferd besitzt, daß ich auf keinen Fall kaufen werde. Genau dagegen sollte man sich absichern. Z.B mit einem Kaufvorvertrag der vorher vereinbart, daß der Käufer Pferd und Ankaufsuntersuchung nur dann kauft / bezahlt, wenn das Pferd gesund ist.
Die einfache Ankaufsuntersuchung umfaßt:
•Untersuchung und Bewertung des Allgemeinzustandes. Körperbau, Zähne, Hufe, Fell.
•Untersuchung der Vitalfunktionen im Ruhezustand. Abhören der Herztöne und der Atmungorgane, Abtasten der Lymphknoten.
•Untersuchung des Bewegungsapparates durch abtasten der Gliedmaßen, Begutachtung von Schritt und Trab (an der Hand vorgeführt) sowie Provokationsmaßnahmen z.B. Beugeprobe.
•Untersuchung der Vitalfunktionen im Belastungszustand. Erneute Kontrolle der Herztöne und der Atmungorgane
Ergeben sich nach diesen Untersuchungen Verdachtsmomente für eine Erkrankung, kann die Ankaufsuntersuchung durch z.B. Röntgenbilder, Ultraschall und weiterer Spezialuntersuchungen erweitert werden.
Bisher beschränkten sich die Gewährleistungsrechte auf die sechs Hauptgewährsmängel der Kaiserlichen Viehmängelverordnung von 1899. Logisch, daß damals niemand von Hufrollenentzündung oder HYPP gesprochen hatte.
Die Hauptgewährsmängel waren:
•Dämpfigkeit
•Dummkoller
•Kehlkopfpfeifen
•Koppen
•Periodische Augenentzündung
•Rotz
Seit dem 01.01.2002 gilt ein neues, erweitertes Verbraucherschutzgesetz.
Welche genauen Auswirkungen das auf die Gewährleistung beim Pferdekauf haben wird bleibt abzuwarten. Bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage durch erste Grundsatzurteile, kann es jetzt plötzlich für den Verkäufer wichtig sein, durch eine Ankaufsuntersuchung nachzuweisen, dass er ein gesundes Pferd verkauft hat. So schliesst er spätere Regressansprüche des Käufers aus.
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| Eine Extrembelastung des Kreislaufs kann in sekundenschnelle per Spritze simuliert werden. |
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