Allgemeine Geschäftsbedingungen adPFERDtising Mediendienstleistungen

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AGBs

Alle Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden AGBs ausgeführt. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Fassung und Zustimmung von Adpferdtising. Mündliche Nebenabsprachen sind unzulässig und nicht bindend.

Aktuell gültige Fassung vom 30.09.2010

Absatz I Gültigkeit

1.1 Gültig für den Abschluss von Neuaufträgen ist immer der aktuell letzte Stand der AGBs. Dieser aktuelle Stand der AGBs ist online einsehbar unter: http://www.adpferdtising.de/agbs_adpferdtising.html

1.2 Sollten sich Bestandteile der AGBs ändern, so gilt für zum Zeitpunkt der Änderung laufende Aufträge (Jobs in flow) der Stand der AGBs zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch Adpferdtising.

Absatz II Preise

2.1 Bildretuschen und Bildmontagen werden in Arbeitseinheiten von je 15 Minuten a 7.50 € bzw. gegen festgelegte Vorabkalkulation berechnet.

2.2 Komplexere Aufgabenstellungen, wie komplette Flyer, Mehrseitige Broschüren oder Internetpräsenzen werden aufgrund des zu erwartenden Aufwandes vorab kalkuliert und zu einem Festpreis angeboten. Nachträgliche Änderungen (Autorenkorrekturen) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Absatz III Auftragsvergabe / Auftragsannahme

3.1 Die Auftragsvergabe zur Fertigung von Webemitteln erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erkennt mit Abgabe der Auftragserteilung die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGBs und den kalkulierten Festpreis an.

3.2 Adpferdtising kann und wird Aufträge ablehnen, welche offensichtlich gegen Artikel 4.1 verstoßen, welche geltendem Recht oder dem guten Geschmack zuwider handeln oder zur Diskreminierung, der Denunzierung oder der Verunglimpfung dritter gedacht sind bzw. dieses vermuten lassen.

3.3 Wird nach Auftragannahme erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann Adpferdtising Vorauszahlung oder Abschlagzahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.

Absatz IV Auftraggeberverpflichtung

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Abgabe der Auftragserstellung ausschließlich Ideen, Bild-, Text- und Tonmaterial sowie Schriftfonts zur Verfügung zu stellen welche sich im Besitz des Auftraggebers befinden und frei von Rechten dritter sind und dementsprechend zur Veröffentlichung geeignet sind. Bzw. entsprechendes Material zu liefern welches dem Sinn der GNU-Lizenz unterliegt, dementsprechend als öffentliches Eigentum anzusehen ist und somit widerum frei von Rechten dritter ist.

4.2 Da Adpferdtising die Richtigkeit der Angaben des Aufraggebers unter Absatz 4.1 nicht zweifelsfrei nachprüfen kann, handelt Apferdtising in Treu und Glauben mit dem Auftraggeber. Bei Zuwiderhandlung gegen den Absatz 4.1 haftet einzig und allein der Auftaggeber in vollem Umfang für etwaige enstehende Rechtsansprüche der eigentlichen Rechtsinhaber des jeweiligen Materials / der Marke bzw. gegenüber dessen legitimierten Abmahners.

Absatz V Liefertermine

5.1 Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich von Adpferdtising als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden.

5.2 Die Einhaltung von Fixterminen setzt die Vollständigkeit der Daten und Unterlagen voraus, welche für die Auftragsfertigung notwendig sind. Für Überschreitung der Lieferzeit ist Adpferdtising nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die Adpferdtising nicht zu vertreten hat, verursacht wird (z.B.: unvollständige Auftragsunterlagen, verzögerte Zustellung durch Zulieferer, Post, UPS, TNT, höhere Gewalt etc.)

5.3 Gerät Adpferdtising mit seinen  Leistungen in Zeitverzug, so ist vom Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber  vom Vertrag zurücktreten.

5.4 Autorenkorrekturen des Auftraggebers, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, setzen den Lieferterminn entsprechend des zu erwartenden Mehraufwandes entsprechend nach hinten.

5.5 Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörung bei Adpferdtising als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Absatz VI Eigentumsrechte und Bezahlung, Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle von Adpferdtising ersonnenen Ideen / Slogans, alle entwickelten Gestaltungen, Layouts, Logos, alle erstellten Fotos, Bildretuschen und -composings sowie sonstig geleistete Vorarbeiten und Ausführen bleiben bis zur entgültigen Bezahlung durch den Auftraggeber uneingeschränktes Eigentum von Adpferdtising und dürfen erst nach erfolgter Entgeltung Verwendung seitens des Auftraggebers finden.

6.2 Bei etwaigen Job-Stornierungen durch den Auftraggeber gilt bei bereits durch Adpferdtising begonnenen Aufträgen (Jobs in flow), dass alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung bei Adpferdtising entstandenen Aufwendungen durch den Auftraggeber zu entgelten sind. Darüber hinaus gilt Absatz 5.1 im gesamten und Absatz 5.5 in den jeweiligen Anteilen.

6.3 Die Rechnung wird am Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.

5.4 Alle von Adpferdtising ausgestellten Rechnungen beinhalten aufgrund der Unternehmensform von Adpferdtising keine ausgewiesene Mehrwertsteuer

6.5 Alle Zahlungen sind umgehend nach Rechnungsstellung (innerhalb von 7 Werktagen) und ohne Abzüge zu leisten.

6.6 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis nicht oder nicht komplett, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

6.7 Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes benötigt werden).

6.8 Alle von Adpferdtising für den Kunden ersonnene Ideen / Logos und Slogans, alle entwickelten Gestaltungen, sowie Bildrechte an Bildretuschen und Bildcomposings etc. gehen nach erfolgter Zahlung in das Eigentum des Auftragsgebers über. (Setzt 4.1 voraus)

Absatz VII Auftragsfreigabe

7.1 Vorfreigabe: Entwürfe und Groblayouts sind durch den Auftraggeber zur Fertigung durch Adpferdtising freizugeben.

7.2 Endfreigabe: Proofandrucke, Freigabe-PDFs oder Internetauftritte sind vom Auftraggeber auf sachliche Richtigkeit, Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und zum Druck bzw. zur Onlinestellung freizugeben. Adpferdtising haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe / auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind und offensichtlich erkennbar waren.

Absatz VIII Beanstandungen, Schadensersatzansprüche, Haftungsbeschränkung

8.1 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Proofdrucken und dem Auflagendruck.

8.2 Adpferdtising kann keine Garantie für die korrekte Darstellung von Internetinhalten unter allen Browsern und unter allen Betriebssystemen übernehmen. Farbliche Abweichungen der Darstellung auf unterschiedlichen Monitoren sind als gegeben hinzunehmen.

8.3 Adpferdtising haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.

8.4 Für Beanstandungen und Mängel an den Leistungen dritter ist Adpferdtising nicht haftbar zu machen. Im Schadensfall ist der jeweilige Leistungserbringer im Rahmen seiner Geschäftsbedingungen haftbar.

Absatz IX Eigenwerbung, Namen- und Logoaufdruck, Linksetung

10.1 Printmedien: Adpferdtising ist zum Aufdruck seines Firmennamens bzw. seines Logos sowie notwendiger Kontaktdaten auf die zur Ausführung gelangenden Drucksorten auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

10.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde Adpferdtising ein Belegexemplar unentgeltlich. Adpferdtising ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

10.3 Elektronische Medien: Adpferdtising ist zur integration seines Firmennamens bzw. seines Logos sowie eines Links bzw. Mailto zur Kontakaufnahme in den zur Ausführung gelangenden Datensätzen auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

10.4 Adpferdtising ist berechtigt auf öffentlichen Bereichen in, für den Kunden gefertigte Internetseiten, zur Eigenwerbung zu verlinken.

Absatz XI Archivierung

11.1 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von Adpferdtising nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden hinaus archiviert. Sollten die vorbezeichneten Gegenstände gegen Datenverlust versichert werden, so hat der Auftraggeber dafür selber Sorge zu tragen. Adpferdtising ist für unverschuldeten Datenverlust nicht haftbar zu machen. Bei Datenverlust durch nachweisliche grobe Fahrlässigkeit haftet Adpferdtising maximal bis zur Höhe der Auftragswertentgeltung.

Absatz XII Datenschutz

12.1 Adpferdtising weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und nur an dritte weitergegeben werden, wenn dies zu Zwecken der Auftragsdurchführung notwendig ist.

Absatz XIII political correctness

13.1 Die Person (auch juristische Person) welche an Adpferdtising einen Auftrag erteilt wird in den AGBs geschlechtsneutral als Auftraggeber (der) bezeichnet. Auch wenn die Auftraggeberin eine Frau ist. Dies dient einzig und allein der Lesbarkeit und Kürze des ohnehin schon zu langen Textes.

Absatz XIV Salvatorianische Klausel

14.1 Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGBs einer fachjuristischen Prüfung nicht Standhalten, so werden weder die gesamten AGBs, noch ganze Absätze und auch nicht die betroffenen Klauseln unwirksam. Die Betreffenden Klauseln sind in diesem Falle lediglich durch einen fachjuristischen Text zu ersetzen, welcher dem inhaltlichen Sinn des Ursprungstextes am nächsten kommt.

Absatz XV Erfüllungsort, Gerichtsstand

15.1 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ratingen.